START / HONORAR
Transparentes Honorar
Klare Richtwerte und faire Abrechnung – damit Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind.
Erstberatung
ab 150 €/ Gespräch
Einschätzung Ihrer erbrechtlichen Situation.
- Vertrauliche Analyse
- Erste Handlungsempfehlung
- Klärung der nächsten Schritte
- Anrechnung bei Mandat
Testamentsgestaltung
individuell
Nach Gegenstandswert gemäß RVG.
- Analyse Ihrer Vermögenslage
- Entwurf von Testament/Erbvertrag
- Steuerliche Optimierung
- Abstimmung mit dem Notar
Vertretung
nach RVG
Pflichtteil, Erbstreit & Auseinandersetzung.
- Außergerichtliche Vertretung
- Pflichtteilsberechnung
- Vertretung vor Gericht
- Abrechnung nach Streitwert
Alle Preise zzgl. 19 % USt. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch vereinbaren wir ein Stundenhonorar.
Gut zu wissen
Kosten im Erbrecht
Grundsätzlich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert gemäß RVG. Bei Gestaltungsmandaten vereinbaren wir auf Wunsch auch ein Stunden- oder Pauschalhonorar.
Ja. Beauftragen Sie uns mit dem weiteren Mandat, rechnen wir die Gebühr der Erstberatung an.
Bei erbrechtlichen Streitigkeiten kann eine Rechtsschutzversicherung anteilig eintreten. Gestaltungsmandate sind in der Regel nicht abgedeckt. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz.
Fragen zum Honorar?
Wir besprechen die Kosten offen und transparent – bereits im Erstgespräch.
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